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zmittsdrinn.ch - Ihr Event- und Sitzungsraum mitten in Bern

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Januar 2024) 

1. Geltungsbereich 

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von der Kundschaft telefonisch, schriftlich, über die Webseite www.zmittsdrinn.ch oder über Federas Beratung AG, Casinoplatz 2, 3011 Bern (nachfolgend „zmittsdrinn“) getätigten Buchungen und abgeschlossenen Verträge (nachfolgend „Buchung“). Das zmittsdrinn wird betrieben durch die Federas Beratung AG, Mainaustrasse 30, 8008 Zürich. 

b. Die aktuell verfügbaren Angebote sowie Preise von zmittsdrinn sind unter - www.zmittsdrinn.ch abrufbar.  

c. Die AGB werden von der Kundschaft mit der Buchung akzeptiert. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Dokumente der Kundschaft sowie Branchenstandards, welche die vorliegenden AGB ersetzen, abändern oder ergänzen, entfalten keine Rechtswirkungen, selbst wenn ein Hinweis auf solche in einer allfälligen Bestätigung oder in der geschäftlichen Korrespondenz erfolgt. 

 

2. Buchung und Vertragsabschluss 

a. Eine Buchungsanfrage für eine bestimmte Raumkategorie gilt als Angebot an zmittsdrinn zum Abschluss eines Vertrages. Mit Übermittlung der automatisch generierten Eingangsbestätigung via Onlinebuchungsportal, Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail oder Akzept einer individuellen Offerte geht die Kundschaft einen verbindlichen Vertrag für diese Raumkategorie ein. Änderungen am Vertrag sind nur gemäss Ziffer 3 möglich. Ansonsten ist die Kundschaft an den Vertrag gebunden. Massgebend ist die jeweils jüngste Buchungsbestätigung. 

b. Das zmittsdrinn der Federas Beratung AG ist ohne Nennung von Gründen frei, Buchungsanfragen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 

c. Das Angebot an Zusatzleistungen ist vom jeweiligen Zeitpunkt der Buchungen abhängig und kann variieren. Die Kundschaft kann Verpflegung und Zusatzausstattung, soweit verfügbar, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn nachbuchen. 

d. Buchungen sind an die Kundschaft gebunden. Eine Überlassung der von der Kundschaft gebuchten Räumlichkeiten an Dritte (z.B. Unter- oder Weitervermietung) ist nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von zmittsdrinnzulässig. Es gelten in jedem Fall auch für den Dritten die vorliegenden AGB. Die Kundschaft haftet solidarisch mit dem Dritten für alle Ansprüche von zmittsdrinn, insbesondere auch für allfällige Schadenersatzforderungen. 

e. Im Mietpreis der Räumlichkeiten enthalten sind die Nutzung der Sanitäranlagen, des Mobiliars in den gemieteten Räumlichkeiten, Kaffee, Wasser mit und ohne Kohlensäure, der Netzstrom sowie die auf der Website erwähnte IT vor Ort und die Reinigung. Weitere Leistungen auf Wunsch wie Catering, Personal und Equipment werden in der Bestätigung separat ausgewiesen.

f. Leistungen von Dritten, die im Rahmen der Buchung durch die Kundschaft beauftragt wurden, werden von zmittsdrinn lediglich vermittelt. Es gelten die Konditionen und Bedingungen der Dritten. Diesbezügliche Kosten werden mit der Buchungsrechnung durch zmittsdrinn in Rechnung gestellt. Das zmittsdrinn ist hierfür nicht haftbar.

g. Die Kundschaft ist verpflichtet, dem zmittsdrinn spätestens drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn über die definitive Teilnehmerzahl und die Speisewahl sowie allfälliger Sonderwünsche, Allergien und Unverträglichkeiten zu informieren. Das zmittsdrinn ist nicht verpflichtet, später gemeldete Änderungen und Abweichungen zu akzeptieren und kann die Preisberechnung auf der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl vornehmen.   

 

 

3.Stornierungsbedingungen und Umbuchungen

a. Eine Stornierung durch den Kunden kann online, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Gebühren erhoben. Erfolgt die Stornierung weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schuldet die Kundschaft Stornierungsgebühren wie folgt:

    -Stornierung 21 –7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn = 25 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung

    -Stornierung 6 –2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung 

    -Stornierung ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der voraussichtlichen Gesamtvergütung.

b. Die voraussichtliche Gesamtvergütung setzt sich aus der Raummiete und den Dienstleistungen inklusive gebuchtem Verpflegungspaket gemäss Buchungsbestätigung/ Offerte zusammen.

c. Sollte die Kundschaft zmittsdrinn beauftragt haben, weitere Dienstleistungen an ihn zu vermitteln, werden diese gemäss den Stornobedingungen der beauftragten Dritten zusätzlich zu obigen Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.

d. Zusätzlich sind von der Kundschaft allfällige durch die Stornierungsgebühren nicht gedeckte, dem zmittsdrinnangefallene Aufwendungen und Kosten für gewünschte Zusatzleistungen, welche noch nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, zu vergüten.

e. Solange der Kundschaft das Recht zur entschädigungslosen Stornierung zusteht, ist das zmittsdrinn seinerseits berechtigt, die Buchung entschädigungslos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren.

f. zmittsdrinn ist berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadenersatz jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Kundschaft ist zur Bezahlung der Stornierungsgebühren und weiteren Aufwendungen und Kosten gemäss Ziffer 3 verpflichtet. Als wichtige Gründe gelten insbesondere wenn

 

- infolge höherer Gewalt weder die gebuchte Raumkategorie noch Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können;

- die Kundschaft oder die Teilnehmenden an einer Veranstaltung die Nutzungsordnung verletzen;

- durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung oder Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist;

- durch die beabsichtigte Veranstaltung eine ernsthafte Störung anderer Kundschaften des Geschäftsbetriebes der Federas Beratung AG oder der Nachbarn des Hauses am Casinoplatz 2, 3011 Bern zu befürchten ist;

- die Kundschaft die Nutzung der Räumlichkeiten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des zmittsdrinn einem Dritten überlässt (beispielsweise Unter-, Weitervermietung).

4. Verantwortlichkeiten und Haftung von zmittsdrinn

a. zmittsdrinn gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jegliche Haftung des zmittsdrinnist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

b. zmittsdrinn gewährleistet nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt für das Funktionieren von zur Verfügung gestellter technischer Infrastruktur und Equipment. Für allfällige Schäden, die der Kundschaft aus deren Benutzung, etwa infolge eines Mangels, entstehen, ist die Haftung des zmittsdrinn ausgeschlossen.

c. zmittsdrinn übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung von Datenübermittlungssystemen, wie Internetzugang, W-LAN etc. entstehen.

d. zmittsdrinn übernimmt im Weiteren keine Verantwortung oder Obhutspflichten für eingebrachte Gegenstände (wie Laptops, Beamer, persönliche Gegenstände, Dokumente etc.) der Kundschaft und der Teilnehmenden an deren Veranstaltung und schliesst jegliche Haftung für solche Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl oder Beschädigung, aus.

5. Verantwortlichkeiten und Haftung der Kundschaft

a. Die Kundschaft ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.

b. Die Kundschaft sichert zu, die auf sie anwendbaren Rechtsvorschriften und regulatorischen Vorgaben zu kennen und jederzeit einzuhalten und allenfalls die für die Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. Die Kundschaft verpflichtet sich insbesondere, die gesetzlichen Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb, zu Bank-und Finanzgeschäften sowie den Eventraum für allfällige Ansprüche Dritter infolge einer widerrechtlichen Nutzung der Räumlichkeiten oder des technischen Equipments, insbesondere auch der Kommunikationstechnologie (Internetzugang, W-LAN etc.), inklusive allfälliger Rechtskosten vollumfänglich schadlos zu halten. 

Die Kundschaft ist verpflichtet, dem zmittsdrinn für allfällige Ansprüche Dritter infolge einer widerrechtlichen Nutzung der Räumlichkeiten oder des technischen Equipments, insbesondere auch der Kommunikationstechnologie (Internetzugang, W-LAN etc.), inklusive allfälliger Rechtskosten vollumfänglich schadlos zu halten.

c. Die Kundschaft haftet im Übrigen für alle von ihm, von seinen Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder den Teilnehmenden seiner Veranstaltung, z.B. durch Überschreiten der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl, verursachten Schäden oder übermässigen Verunreinigungen der Räumlichkeiten und der beweglichen und unbeweglichen Infrastruktur von zmittsdrinn sowie für Diebstahl von Materialien und Mobiliar von zmittsdrinn. Das zmittsdrinn kann die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Entsorgung und Reinigung der Kundschaft in Rechnung stellen.

d. Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, ihr Eigentum und ihr Haftungsrisiko gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und Dritten zu versichern.

e. Können die Räumlichkeiten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Kundschaft liegen, vorübergehend nicht benutzt werden, haftet die Kundschaft gegenüber dem zmittsdrinn für die entgangenen Umsätze und für weitere Folgeschäden.

 

6. Benützung der Einrichtungen von zmittsdrinn

a. Die Kundschaft ist verpflichtet, in den Räumlichkeiten von zmittsdrinn die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z.B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen und die Nutzungsordnung von zmittsdrinn einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten von zmittsdrinn ist untersagt für die Kundschaft sowie die Teilnehmenden mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Das zmittsdrinn schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

b. Der Kundschaft ist es untersagt, die in der Buchungsbestätigung angegebene maximale Teilnehmerzahl, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von zmittsdrinn zu überschreiten.

c. Das zmittsdrinn überlässt der Kundschaft die Räumlichkeiten, inklusive des konferenztechnischen Equipments, gemäss Buchungsbestätigung für die vereinbarte Benutzungsdauer. Wird die vereinbarte Benutzungsdauerüberschritten, schuldet die Kundschaft eine entsprechende Vergütung, die sich pro rata temporis auf Basis der aktuellen Preisliste von zmittsdrinn berechnet. Sofern verfügbar hat die Kundschaft die Möglichkeit, die Benutzungsdauer für die gemieteten Räumlichkeiten vor Ort zu verlängern.

d. Die Räumlichkeiten inklusive konferenztechnischem Equipment gelten als einwandfrei übernommen, wenn die Kundschaft bei der Übernahme keine Beanstandungen vorbringt. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Benützung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.

e. Es ist der Kundschaft untersagt, jegliche Veränderungen an den Räumlichkeiten vorzunehmen; ferner ist sie dazu verpflichtet, alle Bereiche von zmittsdrinn sowie die Geräte, Ausstattung, Einrichtung und Möbel, von denen sie Gebrauch macht, in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen (insb. Entsorgung mitgebrachter Gegenstände auf eigene Kosten). Zmittsdrinn kann diese ansonsten zusätzlich der Kundschaft in Rechnung stellen. Die Kundschaft haftet für jede Beschädigung am Eigentum von zmittsdrinn

Reinigungsaufwand und Entsorgungskosten werden ansonsten von zmittsdrinn der Kundschaft in Rechnung gestellt. Die Kundschaft haftet für jede Beschädigung am Eigentum von zmittsdrinn.

f. zmittsdrinn behält sich vor, auch während der Dauer der Raummiete durch die Kundschaft die Räumlichkeit zu betreten. Nach Möglichkeit wird dies im Vorfeld mit der Kundschaft besprochen. Die Mitarbeiten von zmittsdrinn sind dazu verpflichtet, Verschwiegenheit über die Geschäftstätigkeiten der Kundschaft zu wahren.

g. Für das Funktionieren von durch die Kundschaft selbst mitgebrachten Geräten übernimmt zmittsdrinn keine Gewähr.

h. Die Kundschaft hat die feuerpolizeilichen Vorschriften für Veranstaltungen zu befolgen. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten von zmittsdrinn strengstens untersagt. Offenes Feuer ist in allen Räumlichkeiten verboten. Die Kundschaft verpflichtet sich Fluchtwege, Notausgänge sowie Treppenanlagen, Korridore und Ausgänge, die als Fluchtwege dienen, jederzeit frei und sicher zu halten.

 

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

a. Die Preise auf der Rechnung verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Rechnungen von zmittsdrinn sind innert 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne zusätzlichen Abzug (Skonto) zahlbar.

b. Sollte die Kundschaft mit der Zahlung in Verzug geraten, so behält sich zmittsdrinn vor, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten der Kundschaft.

c. zmittsdrinn kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, Rechnungsforderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen gemäss diesen Bestimmungen an Dritte zu übertragen. Die Kosten bei Übergabe an einen Inkassodienstleister (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen) gehen vollumfänglich zu Lasten der Kundschaft. Die jeweils aktuellen Bearbeitungsgebühren sind unter www.fairpay.ch einsehbar.

 

8. Video-und Audio-Aufnahmen

Video-oder Audio-Aufnahmen dürfen ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten nur mitausdrücklichem Einverständnis von zmittsdrinn gemacht werden.

9. Angebots-, Preis-und AGB-Änderungen

zmittsdrinn behält sich das Recht vor, das Angebot, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebe nd ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden da durch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit zmittsdrinn ist materielles Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Buchungen ist Zürich, Schweiz.